Allgemeine Geschäftsbedingungen (für den Ankauf)
Scheideanstalt Karlsruhe, Christian Kratz, Karlstraße 25, 76133 Karlsruhe
1. Sachlicher Geltungsbereich
Die ScheideanstaltKa.GmbH, Inhaber Heinz Schmalzried, hat ihren Sitz in Karlsruhe. Deren Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die damit Bestandteil jeder diesbezüglichen vertraglichen Vereinbarung sind.
2. Vertragsparteien
Vertragsparteien sind die ScheideanstaltKa.GmbH, einerseits und Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sowie Unternehmen im Sinne des § 14 BGB andererseits.
3. Besondere Vereinbarung mit Unternehmen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei Verträgen mit Unternehmen auch für zukünftige Verträge, unabhängig davon ob diese Bedingungen dabei weiterhin ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder zum Nachteil der Scheideanstalt Karlsruhe abweichende anderweitige Allgemeine Geschäftsbedingungen haben keine Gültigkeit; diesbezüglich bedarf es keines ausdrücklichen Widerspruches.
4. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist der Ankauf von Edelmetallen – auch in verarbeiteter Form wie Münzen, Schmuck, Besteck etc. – und Diamanten, ebenfalls auch in verarbeiteter Form. Die Edelmetalle werden wieder aufbereitet und der Rohstoff verwertet.
5. Vertragsschluss
a) Kein verbindliches Angebot und auch keine Beratung sind die Darstellungen, Verweise und etwaige Bewertungen auf unserer Internetseite, gleich ob in Schrift, Bild oder Ton. Hierbei handelt es sich ausschließlich um einen ersten Überblick für Interessenten und um eine Entscheidungshilfe bzw. eine Einladung für den Interessenten, seinerseits ein Angebot abzugeben (sog. invitatio ad offerendum).
b) Ein Angebot durch einen Interessenten ist mündlich und unter Übergabe des Verwertungsmaterials vor Ort oder schriftlich unter Verwendung eines Begleitschreibens in Form eines diesseits zu übermittelnden bzw. auf unserer Internetseite bereitgestellten Formulars und gleichzeitiger Übersendung des Verwertungsmaterials möglich. Nach Absprache und separater Anforderung kann auch eine Abholung von der Scheideanstalt Karlsruhe veranlasst werden, auf deren Kosten und durch eine von dieser beauftragen professionellen Werttransport. Die Anlieferung von radioaktivem, quecksilberhaltigem oder explosivem Material ist nicht gestattet.
Bei einer schriftlichen Übermittlung teilt der Kunde mit, ob er vor einer endgültigen Vergütung durch die Scheideanstalt Karlsruhe (zugleich Annahme des Angebots) eine Rücksprache wünscht.
c) Der Kunde versichert mit dem Unterbreiten seines Angebotes, dass er alleiniger Eigentümer des übergebenen Verwertungsmaterials ist und dass an diesem keinerlei Rechte Dritter oder etwaige Zusammenhänge mit strafbaren Handlungen bestehen. Der Kunde versichert außerdem, dass nach seiner Kenntnis im übergebenen Verwertungsmaterial keine giftigen oder andrer gefährlichen Stoffe enthalten sind, wie bspw. Quecksilber, Arsen etc.
d) Der Kunde erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, dass das übergebene bzw. übersandte Verwertungsmaterial zum Zwecke der Bewertung labortechnisch analysiert und dabei – soweit erforderlich – mechanisch, thermisch oder chemisch bearbeitet bzw. verändert werden kann. Soweit es im Zuge dessen zu Beschädigungen oder Zerstörung des übergebenen Materials kommt, erwachsen dem Kunden hieraus keine Schadenersatzansprüche, abgesehen von Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit.
e) Bei Übersandtem und sofort analysierbarem Verwertungsmaterial wie Münzen, Schmuck, Bestecke etc. ermittelt die Scheideanstalt Karlsruhe den Wert des Materials innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang im Prüflabor. Der so ermittelte Wert wird dem Kunden grundsätzlich postalisch mitgeteilt, soweit nicht anders vereinbart (Annahme der Scheideanstalt Karlsruhe, vorbehaltlich eines vorherigen Rücksprachewunsches, siehe b).
f) Bei persönlicher Übergabe des Verwertungsgutes durch den Kunden vor Ort kann dieser im Falle sofort analysierbaren Materials bei der Analyse persönlich anwesend sein und erhält unmittelbar eine mündliche Angabe über den ermittelten Wert (Angebot der Scheideanstalt KA).
g) Bei unmittelbarem mündlichem Angebot der Scheideanstalt KA vor Ort (gemäß 5. f) kann der Kunde dieses Angebot sofort annehmen. Bei einem sofortigen Verkauf erhält der Kunde mit der Abrechnung über den Kaufpreis einen Barscheck von der in unmittelbarer Nähe gelegenen Hausbank der Scheideanstalt Karlsruhe. Auf Wunsch besteht bei Beträgen bis 15.000,00 € auch die Möglichkeit einer Barauszahlung. Oder die sofortige überweisung auf das Konto des kunden.( Onlineüberweisung)
h) Für den Fall, dass eine Wertermittlung erst nach einer Bearbeitung des Materials möglich ist, teilt die Scheideanstalt KA dem Kunden mit der Eingangsbestätigung schriftlich bzw. vor Ort mündlich die voraussichtliche Bearbeitungsdauer mit. Eine Annahme durch die Scheideanstalt Karlsruhe gegenüber dem Kunden erfolgt dann ggf. nach Vorlage des Ergebnisses der Analyse, ggf. vorbehaltlich eines Rücksprachewunsches durch den Kunden, siehe b).
i) Für den Fall, dass eine Wertermittlung erst nach Bearbeitung des Materials möglich ist, verpflichtet sich der Verkäufer eine eventuelle geleistete a Konto Zahlung, innerhalb der nächsten 3 Werktage zurück zu erstatten. Der Verkäufer erklärt: „Sollte sich bei einer späteren Kontrollprüfung ergeben, dass das Material eine andere Zusammensetzung hat, erkläre ich mich bereit, die sich ergebende Differenz zu erstatten“.
6. Eigentumsübergang
Mit der jeweiligen Vertragsannahme, s. 5., geht das Eigentum am diesbezüglich übergebenen bzw. angelieferten Verwertungsmaterial über an die ScheideanstaltKa.GmbH.
7. Rücktrittsrecht des Kunden
a) Für den Fall, dass der Kunde bei der Wertanalyse nicht persönlich anwesend war, erhält er das Recht, ohne Gründe wirksam vom Vertrag zurückzutreten.
b) Die Wirksamkeit des Rücktritts ist davon abhängig dass dieser binnen sieben Arbeitstagen nach Erhalt der Abrechnung schriftlich gegenüber der Scheideanstalt Karlsruhe erklärt und der Kaufpreis auf das Geschäftskonto der Scheideanstalt Karlsruhe vollständig zurückgezahlt wird. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang bei der Scheideanstalt Karlsruhe bzw. auf dessen Geschäftskonto.
c) Nach einer wirksamen Rücktrittserklärung und rechtzeitigen Rückzahlung des Kaufpreises erhält der Kunde das Verwertungsmaterial binnen Wochenfrist zurück. Die Rückgabe erfolgt durch Übersendung an den Kunden auf dessen Kosten. Der Kunde trägt die Gefahr des zufälligen Unterganges oder Verschlechterung des Versendungsgutes ab Übergabe an das Versandunternehmen.
d) Ausgenommen von diesem Rücktrittsrecht sind Verträge über Elektronikschrott, Kontakte, Stanzabfälle und dergl.
8. Ein Widerrufsrecht besteht nicht
9. Haftung
a) Die Scheideanstalt KA, Heinz Schmalzried, haftet nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit hier nicht abweichend geregelt. Im Falle der einfachen Fahrlässigkeit bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den Ersatz typischer vorhersehbarer Schäden begrenzt.
In Fällen einfacher Fahrlässigkeit sonstiger Vertragspflichten ist die Haftung ausgeschlossen.
Im Übrigen übernimmt die Scheideanstalt Karlsruhe eine Haftung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bezüglich einer sonstigen Pflichtverletzung.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
b) Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der ScheideanstaltKa.GmbH
10. Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Insbesondere das UN-Kaufrecht wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
11. Gerichtsstand
Sofern der Gerichtsstand zwischen den Parteien disponibel ist, ist der Gerichtsstand Karlsruhe.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben davon die übrigen Bestimmungen des Vertrages zwischen den Parteien und dieser AGB unberührt. Hiernach unwirksame Bestimmungen sind von den Parteien durch solche zu ersetzen, ddie dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages am nächsten kommen. Im Zweifel gelten bis dahin die gesetzlichen Bestimmungen als vereinbart.